Anforderungen für Ferienvermietungen

Valencianische Gemeinschaft, Spanien

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, wenn ich meine Immobilie für kurzfristige oder touristische Zwecke vermieten möchte?

Neue Verordnungen für 2025 in der Autonomen Gemeinschaft Valencia, Spanien.
Klicken Sie auf die nachstehenden Links, um detaillierte Informationen zu erhalten.

Vorschriften für die Vermietung in der Valencianischen Gemeinschaft

Bevor Sie eine Immobilie in der Autonomen Gemeinschaft Valencia anbieten, inserieren oder vermieten, ist es wichtig, die Art der Vermietung zu definieren und die geltenden Vorschriften zu kennen.

1. Arten von Vermietungen in der Comunidad Valenciana

A. Touristische Vermietung
  • Dauer: Maximal 10 Nächte pro Kunde.
  • Führerschein: Ein Touristenführerschein ist erforderlich.
  • Das ist wichtig:
    • Wenn der Aufenthalt länger als 10 Tage dauert, gilt er nicht mehr als touristische Vermietung im Sinne der Vorschriften der Valencianischen Gemeinschaft.
    • In diesem Fall unterliegt die Immobilie nicht den spezifischen Vorschriften für die touristische Vermietung, obwohl es sich dennoch um eine Ferienvermietung handeln kann.
B. Saisonale Vermietung (vorübergehende Vermietung)
  • Dauer: Von 11 Nächten bis weniger als 1 Jahr.
  • Führerschein: Eine Touristenlizenz ist nicht erforderlich, es können jedoch andere Vorschriften gelten.
  • Das ist wichtig:
    • Eine saisonale Anmietung kann weniger als 11 Tage betragen. Was wirklich zählt, ist der Grund für den Aufenthalt.
    • Wann gelten die Tourismusbestimmungen?
      • Bei einem touristischen Grund und einer Aufenthaltsdauer von weniger als 10 Nächten gelten die Bestimmungen der Valencianischen Gemeinschaft für touristische Vermietung.
      • Wenn der Grund NICHT der Tourismus ist, kann die Vermietung weniger oder mehr als 10 Tage dauern und wird immer noch als saisonale Vermietung betrachtet.
    • Beispiel: Eine Person aus Madrid mietet eine Immobilie für 7 Tage, um eine Prüfung als Yachtkapitän abzulegen. Obwohl der Aufenthalt weniger als 10 Tage beträgt, gilt dieser Vertrag als saisonale Vermietung und unterliegt nicht den Tourismusbestimmungen.
C. Langfristige Vermietung (Wohnungsvermietung)
  • Dauer: Mindestens 1 Jahr.
  • Führerschein: Keine Touristenlizenz erforderlich.
D. Wohnung als gewöhnlicher Aufenthalt
  • Wann ist sie anwendbar?
    • Wenn der Mieter die Wohnung als Hauptwohnsitz nutzt und dort dauerhaft wohnt.
2. Holen Sie die Genehmigung der Wohnungseigentümergemeinschaft ein:

Für die Nutzung der Immobilie zu touristischen Vermietungszwecken ist eine schriftliche Genehmigung der Wohnungseigentümergemeinschaft erforderlich (sofern die Wohnungseigentümergemeinschaft die touristische Vermietung NICHT untersagt). Diese Genehmigung muss durch eine Bescheinigung oder ein offizielles Protokoll der Versammlung nachgewiesen werden.

3. Beantragen Sie eine Genehmigung für eine Touristenunterkunft:

Sie müssen einen Antrag auf der Plattform der Generalitat Valenciana mit den folgenden Unterlagen einreichen:

  • Bescheinigung über die städtebauliche Verträglichkeit: wird von Ihrer Gemeindeverwaltung ausgestellt.
  • Verantwortliche Erklärung (Declaración Responsable): Ein unterschriebenes Dokument, in dem bestätigt wird, dass die Unterkunft alle gesetzlichen und technischen Anforderungen erfüllt, wie z. B. Brandschutz, Zugänglichkeit und Mindestausstattung.
  • Katasterdaten des Grundstücks.

Hinweis: Die Genehmigungen für Touristenwohnungen sind 5 Jahre gültig und müssen mindestens einen Monat vor Ablauf verlängert werden.

4. Sicherstellen, dass die Unterkunft den gesetzlichen Anforderungen entspricht:
  • Zugänglichkeit: Wohnungen ab der fünften Etage müssen über einen Aufzug verfügen.
  • Mindestausstattung:
    • Internetverbindung.
    • Klimatisierung und Heizung.
    • Waschmaschine, Kühlschrank, Bügeleisen, Ofen oder Mikrowelle, Dunstabzugshaube und Fernseher.
  • Sicherheit:
    • Evakuierungsplan für den Notfall, sichtbar am Eingang.
    • 24-Stunden-Notfalltelefon für Gäste.
    • Die Schlüsselübergabe an einem Schlüsseltresor, der sich auf der öffentlichen Straße direkt neben dem Grundstück befindet, ist nicht gestattet; die Schlüssel müssen persönlich überreicht werden.
  • Andere:
    • Die Unterkunft muss vollständig möbliert und mit Küchenutensilien und Bettwäsche ausgestattet sein.
    • Halten Sie einen Erste-Hilfe-Kasten bereit.
    • Geben Sie die elektrische Spannung in der gesamten Wohnung deutlich an.
5. Schließen Sie eine Haftpflichtversicherung ab:

Neben der Versicherung des Gebäudes und seines Inhalts ist eine Haftpflichtversicherung obligatorisch.

6. Berücksichtigen Sie zusätzliche Verpflichtungen:
  • Registrierung: Ab dem 2. Januar 2025 ist eine einheitliche Registrierungsnummer für alle Kurzzeitvermietungen vorgeschrieben, die über die europäische Ventanilla Única (One-Stop-Shop) verwaltet wird, die von der spanischen Zentralregierung verwaltet wird. Für die Umsetzung ist ein Anpassungszeitraum bis Juli 2025 vorgesehen.
  • Steuern: Sorgen Sie für die korrekte Abführung von Steuern aus Mieteinnahmen.
  • Kommunale Vorschriften: Informieren Sie sich über die spezifischen regionalen und lokalen Vorschriften in Ihrer Gemeinde.
7. Geldbußen bei Nichteinhaltung:

Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zu Geldstrafen zwischen 10.000 und 600.000 Euro führen, je nach Schwere des Verstoßes.

Für aktuelle Informationen: Kontaktieren Sie die Generalitat Valenciana oder wenden Sie sich an einen spezialisierten Rechtsberater.

Zusammenfassung

Um eine Ferienunterkunft anbieten zu können, muss sie:

  • Definieren Sie die Art der Vermietung (touristisch, saisonal oder langfristig).
  • Holen Sie die Genehmigung der Wohnungseigentümergemeinschaft ein (falls zutreffend).
  • Beantragen Sie eine Touristenlizenz bei der Generalitat Valenciana.
  • Beantragen Sie eine Lizenznummer bei der DIGITALE VENTANILLA UNICA
  • Sicherstellen, dass die Unterkunft den gesetzlichen Anforderungen entspricht (Zugänglichkeit, Einrichtungen und Sicherheit).
  • Schließen Sie eine Haftpflichtversicherung ab.
  • Ab 2025 erhalten Sie eine eindeutige Registrierungsnummer und können Ihre Steuern korrekt verwalten.

Obligatorische Mitteilung von Änderungen des Typs und der Mietdauer:

Als Vermieter von Ferienunterkünften in der Autonomen Gemeinschaft Valencia sind Sie verpflichtet, jede Änderung der Art oder des Zeitraums der Vermietung im Voraus über die regionale Plattform für Verwaltungsverfahren für touristische Vermietung in der Autonomen Gemeinschaft Valencia mitzuteilen. Diese Plattform ermöglicht es Ihnen, Ihre Angaben auf dem neuesten Stand zu halten und garantiert, dass Ihre Vermietung den geltenden Rechtsvorschriften entspricht.

Änderungen vornehmen

Für Buchungen von weniger als 11 Tagen, sofern der Zweck der Buchung ein touristischer ist, gelten andere mietrechtliche Bestimmungen als für Buchungen von mehr als 10 Tagen, unabhängig vom Zweck der Buchung.

  • Touristische Vermietungen von weniger als 11 Nächten fallen unter die Kategorie "touristische Vermietungen".
  • Vermietungen von mehr als 10 Nächten, gleichgültig aus welchem Grund, gelten als "nicht-touristische Vermietungen".

Das bedeutet, dass Sie den Mietpreis regelmäßig an die Dauer und den Grund der jeweiligen Buchung anpassen müssen.

Daher ist es nicht erforderlich, Änderungen bei jeder einzelnen Buchung zu melden, aber es ist unbedingt erforderlich, die Art der Anmietung anzupassen, wenn die Buchungsdauer die 10-Nächte-Grenze überschreitet oder Änderungen auftreten.

Was ist, wenn die Änderungen nicht übertragen werden?

Wenn Sie Änderungen nicht rechtzeitig melden, kann sich dies negativ auf Ihre Touristenlizenz auswirken. Wenn Ihre Mietinformationen nicht auf dem neuesten Stand sind, kann dies zu Geldstrafen oder sogar zum Verlust Ihrer Lizenz führen, was Sie daran hindern würde, legal zu vermieten. Daher müssen Sie unbedingt sicherstellen, dass Sie alle Änderungen Ihrer Mietbedingungen oder Mietdauer korrekt melden.

Wie geht man mit unvorhergesehenen Veränderungen um?

Manchmal kann es schwierig sein, genau vorherzusagen, welche Änderungen eintreten werden, insbesondere wenn die Mietdauer variiert oder von der Nachfrage abhängt. Zum Glück können Sie den Prozess vereinfachen, indem Sie eine Vermietungsagentur beauftragen, die automatisierte Softwareverbindungen verwendet. Auf diese Weise werden alle Mietarten und -zeiträume automatisch verwaltet, und Anpassungen können in Echtzeit mitgeteilt werden. Dies gewährleistet die Einhaltung der Rechtsvorschriften und schützt Ihre Lizenz.

Zusammenfassung

Als Eigentümer eines Mietobjekts in der Autonomen Gemeinschaft Valencia sind Sie verpflichtet, der Generalitat Valenciana jährlich die Zeiträume mitzuteilen, die den verschiedenen Vermietungskategorien zugeordnet sind, wie z. B. touristische Vermietung, Kurzzeitvermietung, persönliche Nutzung oder mietfreie Zeiten.
Alle Änderungen müssen sofort mitgeteilt werden, sobald sie eintreten oder für die Saison geplant sind.

Wichtige Punkte:
  • Bei einer Mietdauer von weniger als 11 Nächten gilt die Kategorie "touristische Vermietung" für die Zwecke der touristischen Vermietung.
  • Bei einer Mietdauer von mehr als 10 Nächten fällt die Vermietung in die Kategorie "saisonale Vermietung". Wenn die Anmietung nicht zu touristischen Zwecken erfolgt, können auch Buchungen von weniger als 10 Nächten als saisonale Anmietung betrachtet werden.
  • Die rechtzeitige Meldung von Änderungen hilft, Bußgelder zu vermeiden und schützt Ihre Touristenlizenz.

Der Prozess kann durch den Einsatz automatisierter Software durch eine Vermietungsagentur vereinfacht werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Vermietungsdaten immer auf dem neuesten Stand sind und den Vorschriften entsprechen.


Obligatorische Anmeldung von Gästen in Ferienhäusern

1. Pflicht zur Anmeldung von Gästen

Alle Gäste, die in Ihrem Beherbergungsbetrieb übernachten, müssen angemeldet werden, und die Anmeldung ist für alle Reisenden, auch für Minderjährige über 14 Jahre, obligatorisch.

2. Anmeldung beim Innenministerium

Die Anmeldungen müssen über das zentrale System des Innenministeriums (SES.HOPEDAJES) vorgenommen werden. Das alte System über die Nationalpolizei oder die Guardia Civil wird nicht mehr verwendet.

Schritte für den Zugang zum System:

  • Registrierung als Eigentümer: Beantragen Sie die Registrierung beim Innenministerium über dessen offizielle Website.
  • Erforderliche Dokumente:
    • Ausweis (Reisepass oder NIE/DNI).
    • Die Eigentumspapiere der Unterkunft oder ein Mietvertrag, wenn Sie ein Verwalter sind.
    • Gültige Lizenz für touristische Vermietung der Generalitat Valenciana.
  • Zugang zur Plattform: Nach der Genehmigung erhalten Sie die Zugangsdaten zum Meldesystem, dem so genannten " Travellers' Register".
3. Informationen über den zu registrierenden Gast
  • Persönliche Daten:
    • Vorname und Nachname
    • Datum der Geburt
    • Nationalität
    • ID-Nummer und Art des Dokuments (z. B. Reisepass oder Personalausweis)
  • Informationen über den Wohnsitz:
    • Ankunfts- und Abreisedatum
  • Verifizierung: Bei der Ankunft müssen die Gäste ihr Ausweisdokument vorlegen, damit Sie ihre Identität überprüfen können.
4. Verpflichtung zur Meldung innerhalb von 24 Stunden

Sie müssen die Daten aller Gäste innerhalb von 24 Stunden nach deren Ankunft über das Home-Office-System übermitteln. Dies kann manuell über die Online-Plattform oder automatisiert über eine zertifizierte Softwarelösung erfolgen.

5. Aufbewahrungspflicht

Die Eigentümer sind verpflichtet, eine Kopie des Gästeregisters in physischer oder digitaler Form für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren aufzubewahren .

6. Privatsphäre und Datenschutz

Sicherstellen, dass die Daten in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Datenschutzverordnung (GDPR/GDPR) verarbeitet werden. Die Daten müssen sicher aufbewahrt werden und dürfen nur von befugtem Personal eingesehen werden.

7. Inspektionen und Sanktionen

Die Behörden können Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der Registrierungspflichten zu überprüfen. Die Geldbußen für Verstöße liegen je nach Schwere des Verstoßes zwischen 600 € und 30 000 €.

8. Zusätzliche Informationen und Unterstützung

Für Unterstützung oder weitere Informationen über die Registrierungspflicht besuchen Sie bitte die offizielle Website des HomeOffice .

Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Rechtsberater oder einen spezialisierten Vermietungsdienst.

Zusammenfassung

Diese Checkliste hilft Ihnen bei der Erfüllung der Anforderungen für die Gastregistrierung in Spanien, insbesondere in der Comunidad Valenciana. Die Zentralisierung der Anmeldungen durch das Innenministerium vereinfacht das Verfahren und gewährleistet eine einheitliche Vorgehensweise im ganzen Land.


Verpflichtungen der Plattformen zur Übermittlung von Informationen an die spanischen Steuerbehörden

Was ist das Formular 238 und warum ist es für Eigentümer von Ferienhäusern wichtig?

Wenn Sie eine Ferienwohnung in Spanien über Online-Plattformen wie Airbnb, VRBO, Booking.com oder ähnliche vermieten, könnte das Formular 238 für Sie relevant sein. Bei diesem Formular handelt es sich um eine Erklärung für die spanische Steuerbehörde (AEAT) zur Kontrolle der Einkünfte aus der Immobilienvermietung. Hier finden Sie eine einfache Erklärung, woraus es besteht und was Sie wissen sollten.

Obligatorisches Formular 238?

Das Formular 238 ist eine Pflichtmeldung für Unternehmen und Plattformen, die als Vermittler bei der Vermietung von Immobilien in Spanien auftreten. Dieser Bericht ermöglicht es den Steuerbehörden, die durch Ferienvermietung erzielten Einnahmen zu kontrollieren. Seit den jüngsten Änderungen der Vorschriften müssen die Plattformen das Formular 179 nicht mehr jährlich, sondern monatlich einreichen . Dadurch wird die Geschwindigkeit und Genauigkeit der Steuerkontrolle verbessert.

Welche Informationen werden ausgetauscht?

Das Formular 238 enthält die folgenden Angaben:

  • Details zum Objekt:
    • Vollständige Adresse der Immobilie.
    • Katasteramtliche Referenz.
  • Informationen des Eigentümers:
    • Name und NIF oder NIE des Inhabers.
  • Details zur Vermietung:
    • Mietdauer.
    • Gesamtpreis erhalten.
  • Zusätzliche Dienstleistungen: z.B. Reinigung, Wäscheverleih, etc.
Sollten Sie selbst etwas unternehmen?

Als Vermieter müssen Sie das Formular 238 nicht selbst einreichen, da dies in der Verantwortung der Vermittlungsplattform liegt. Bitte stellen Sie jedoch sicher, dass:

  • Ihre Angaben auf der Plattform sind korrekt und auf dem neuesten Stand.
  • Melden Sie Ihre Mieteinnahmen mit den entsprechenden Steuerformularen bei der AEAT an.
Warum ist das wichtig?

Mit dem Formular 238 können die Steuerbehörden sicherstellen, dass die Einkünfte aus der Ferienvermietung korrekt angegeben werden. Darüber hinaus kann die AEAT Steuern rückwirkend zurückfordern, wenn sie Unregelmäßigkeiten feststellt, wobei eine allgemeine Verjährungsfrist von vier Jahren gilt. Eine sorgfältige Buchführung ist unerlässlich, da die Steuerbehörden Nachweise für Ihre Erklärungen verlangen können.

Was geschieht, wenn Sie Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen?

Die Nichteinhaltung kann zur Folge haben:

  • Geldstrafen wegen Steuerhinterziehung, die bis zu 150 % des geschuldeten Betrags zuzüglich Zinsen betragen können.
  • Steuerkontrollen, die zu weiteren Sanktionen führen könnten.
  • Aussetzung der Touristenlizenz.
Wie können die Vorschriften eingehalten werden?

Um Probleme zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen:

  • Erfassen Sie Ihre Einnahmen: Führen Sie ein detailliertes Verzeichnis der Rücklagen, Einnahmen und Ausgaben.
  • Melden Sie Ihr Einkommen: Verwenden Sie das entsprechende Steuerformular, z. B. das Formular 210 für Nichtansässige.
  • Lassen Sie sich beraten: Wenden Sie sich an einen auf die spanischen Vorschriften spezialisierten Steuerberater.

Zusammenfassung

Das Formular 238 ist für Vermietungsplattformen obligatorisch, aber als Vermieter sind Sie dennoch dafür verantwortlich, Ihr Einkommen korrekt zu melden. Stellen Sie sicher, dass Sie die Steuervorschriften einhalten und genaue Aufzeichnungen führen, um Probleme mit der AEAT zu vermeiden.


Mehrwertsteuervorschriften für Touristen und Kurzzeitvermieter in Spanien

1. Der rechtliche Rahmen für die Mehrwertsteuer auf Mieten in Spanien

Die Vermietung von Immobilien wird in Spanien durch das Gesetz 37/1992 und dessen Umsetzung im Königlichen Dekret 1624/1992 geregelt. Dieses Gesetz unterscheidet zwischen der Vermietung von Wohnungen, die im Allgemeinen von der Mehrwertsteuer befreit ist, und der Vermietung mit hotelähnlichen Dienstleistungen, die der Mehrwertsteuer unterliegt, die normalerweise 10 % beträgt.

Anwendbare Mehrwertsteuersätze
2.1. Vermietung mit hotelähnlichen Dienstleistungen - 10% MwSt.

Wenn die Vermietung (Übernachtung) Dienstleistungen wie regelmäßige Reinigung, Wechsel von Bettwäsche und Handtüchern oder hotelähnliche Betreuung umfasst, gilt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 10 %. Dies gilt auch für kurzfristige touristische Vermietungen.

2.2. Vermietung ohne Hoteldienstleistungen

Kurz- oder Langzeitvermietungen ohne zusätzliche Dienstleistungen sind im Allgemeinen von der Mehrwertsteuer befreit, sofern sie keine hotelähnlichen Dienstleistungen beinhalten.

3. Praktische Beispiele
  • Nur Endreinigung: Bei längeren Aufenthalten von der Mehrwertsteuer befreit; in touristischen Fällen können 10% erhoben werden.
  • Wöchentliche Reinigung und Wechsel der Bettwäsche: 10% MWST.
  • Erweiterte Dienstleistungen (Frühstück, Ausflüge): 21% Mehrwertsteuer können anfallen.
4. Für weitere Informationen
  • Besuchen Sie die: Die Websiteder Steuerbehörde .
  • Siehe Gesetzestexte wie das Gesetz 37/1992 und den Königlichen Erlass 1624/1992.
  • Überprüfung verbindlicher Entscheidungen der Generaldirektion für Steuern.

Zusammenfassung

  • Hoteldienstleistungen: 10% MEHRWERTSTEUER.
  • Ohne zusätzliche Dienstleistungen: Im Allgemeinen befreit.
  • Erweiterte Dienstleistungen: Werden zusätzliche Inklusivleistungen erbracht, die nicht unmittelbar mit der Übernachtung zusammenhängen, wird ein Mehrwertsteuersatz von 21 % erhoben.
  • Für gewerbliche Zwecke ohne Dienstleistungen: Wenn die Unterkunft über ein Unternehmen angeboten wird, das sie zu gewerblichen Zwecken an Dritte weitervermietet, wird eine Mehrwertsteuer von 21 % erhoben.

Ziehen Sie immer einen Steuerberater zu Rate, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und künftige Probleme zu vermeiden.


Besteuerung von Ferienunterkünften in Spanien

Wenn Sie ein Ferienhaus in Spanien mieten, müssen Sie bestimmte steuerliche Pflichten erfüllen. Hier sind die Einzelheiten:

1. Besteuerung von Mieteinnahmen in Spanien

Für Nicht-Einwohner (die nicht in Spanien leben):
  • Steuerpflicht: Wenn Sie nicht in Spanien wohnen, aber Einkünfte aus einer vermieteten Immobilie erzielen, sind Sie verpflichtet, dieses Einkommen zu versteuern.
  • Steuersatz:
    • Für Einwohner der EU, Islands und Norwegens: 19% des Nettoeinkommens.
    • Für Nicht-EU/EWR-Bürger: 24 % des Bruttoeinkommens (ohne Abzug von Ausgaben).
Für Einwohner (mit Wohnsitz in Spanien):
  • Mieteinnahmen sind in der Einkommenssteuer (IRPF) enthalten und werden mit progressiven Sätzen besteuert, die je nach Jahresgesamteinkommen zwischen 19 % und 47 % liegen.

2. Abzugsfähige Ausgaben

Für Personen mit Wohnsitz in der EU/im Europäischen Wirtschaftsraum (einschließlich Island und Norwegen):

Nicht-EU/EWR-Bürger können bestimmte Ausgaben absetzen, so dass nur das Nettoeinkommen versteuert werden muss. Zu den abzugsfähigen Ausgaben gehören:

  • Hypothekenzinsen für Wohnraum.
  • Instandhaltung und Reparaturen (keine größeren Renovierungsarbeiten).
  • Gebühren der Wohnungseigentümergemeinschaft.
  • Grundsteuer (IBI) und andere lokale Steuern.
  • Versicherungen (z. B. Haus- und Hausratversicherung).
  • Wasser- und Energiekosten (nur für den Zeitraum, in dem die Wohnung vermietet war).
  • Abschreibung der Wohnung (in der Regel 3 % des Gebäudewerts, ohne den Wert des Grundstücks).

HINWEIS: Die Abzugsfähigkeit bestimmter Ausgaben hängt von der Anzahl der Tage ab, an denen die Immobilie vermietet wurde.

Für Einwohner außerhalb der EU/des Europäischen Wirtschaftsraums:
  • Ein Abzug von Ausgaben ist nicht zulässig. Auf das Bruttoeinkommen werden Steuern in Höhe von 24 % erhoben.

3. Administrative und steuerliche Verpflichtungen

  • Anmeldung bei der spanischen Steuerbehörde (Hacienda): Nichtansässige müssen sich registrieren lassen, um eine Steuererklärung abgeben zu können.
  • Formular 210 (Erklärung für Nichtansässige): Dieses Formular ist von Gebietsfremden für die Erklärung von Mieteinnahmen zu verwenden.
  • Mietgenehmigung: Je nach Autonomer Gemeinschaft benötigen Sie möglicherweise eine Lizenz, um legal zu mieten. Prüfen Sie die spezifischen Vorschriften Ihrer Autonomen Gemeinschaft.
  • MwSt. (Mehrwertsteuer): Bei Vermietungen, die andere für das Hotelgewerbe typische Dienstleistungen umfassen, wird eine Mehrwertsteuer von 10 % erhoben. Beispiele für diese Dienstleistungen sind: Reinigung, Bettwäsche, 24-Stunden-Telefonservice, Rezeption oder andere typische Hoteldienstleistungen, die in Ferienunterkünften angeboten werden.
  • Kurtaxe: In einigen Regionen, z. B. in Katalonien oder auf den Balearen, ist die Erhebung und Anmeldung einer Kurtaxe Pflicht.

Zusammenfassung

  • Steuersätze: In der EU/EWR ansässige Personen zahlen 19 % auf das Nettoeinkommen, während in Nicht-EU/EWR ansässige Personen 24 % auf das Bruttoeinkommen zahlen.
  • Abzug von Ausgaben: Nur für in der EU/EWR ansässige Personen möglich und auf bestimmte Ausgaben beschränkt.
  • Es ist wichtig, die richtigen Formulare einzureichen und die Immobilie ordnungsgemäß anzumelden, um Strafen zu vermeiden.

Was ist der Ventanilla Única (One-Stop-Shop) für Zeit- und Ferienmieten in Europa?

Europäische Initiative

Die Ventanilla Única isteine von der Europäischen Union (EU) geförderte Initiative, deren Hauptziel die Harmonisierung und Vereinfachung der Vorschriften für Kurzzeitvermietungen in den Mitgliedstaaten ist. Dieser Vorschlag soll sowohl den Gastgebern als auch den digitalen Plattformen das Leben erleichtern und eine effiziente Einhaltung der lokalen, nationalen und europäischen Vorschriften gewährleisten.

Initiatoren des Vorschlags

  • Die Europäische Kommission, die sich auf die Europäische Digitale Agenda und die Dienstleistungsrichtlinie konzentriert, leitete die Initiative.
  • Zusammenarbeit mit nationalen und lokalen Behörden, digitalen Plattformen wie Airbnb, Booking.com und Vrbo sowie mit Hauseigentümerverbänden.

Umsetzung in Spanien

Phasen der Umsetzung
  1. Erste Schritte: Im Jahr 2022 beteiligte sich Spanien an den ersten Diskussionen zur Entwicklung eines gemeinsamen europäischen Systems, das sich auf die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren und die Verringerung des bürokratischen Aufwands konzentriert.
  2. Inkrafttreten: 2. Januar 2025, wobei die Wirkungen schrittweise ab dem 1. Juli 2025 eintreten werden.

Merkmale der Ventanilla Única in Spanien

  • Zentralisierte Registrierung: Die Gastgeber können ihre Immobilien auf nationaler Ebene registrieren lassen, unabhängig von der Autonomen Gemeinschaft, in der sie sich befinden.
    HINWEIS: Unterkünfte, die zu touristischen Zwecken vermarktet werden und der entsprechenden Regelung der Autonomen Gemeinschaft unterliegen, müssen jedoch auch die von der entsprechenden Autonomen Gemeinschaft festgelegten Registrierungs- und Genehmigungspflichten erfüllen.
  • Steuerliche Vereinfachung: Digitale Plattformen sind verpflichtet, die von Hosts erzielten Einnahmen direkt an die Steuerbehörden zu melden.
  • Einhaltung von Vorschriften: Automatische Überprüfung der von den autonomen Gemeinschaften festgelegten Lizenzen, Qualitäts- und Sicherheitsstandards.
  • Schutz der Daten: Gewährleistung der Sicherheit der persönlichen und steuerlichen Daten der Gastgeber.

Hauptziele

  • Vereinfachen Sie die Verwaltungsverfahren: Erleichtern Sie den Registrierungs- und Compliance-Prozess für Gastgeber in einem einzigen digitalen Portal.
  • Verbesserung der Transparenz: Sicherstellen, dass alle touristischen Mietobjekte registriert sind und den Vorschriften entsprechen.
  • Förderung der Fairness auf dem Markt: Sicherstellen, dass alle Plattformen und Veranstalter die gleichen Regeln einhalten.
  • Bekämpfung der Steuerhinterziehung: Durch die obligatorische Meldung der erzielten Einnahmen, was zu einer verstärkten Steuererhebung beiträgt.

Vorteile für Spanien

Die Einführung des einheitlichen Fensters bringt für Spanien zahlreiche Vorteile mit sich, unter anderem:

  • Besseres Management des Tourismus, eines Schlüsselsektors der spanischen Wirtschaft.
  • Abbau von Spannungen in touristischen Zielgebieten, die von Überfüllung und illegalen Vermietungen betroffen sind.
  • Ein einheitliches Instrument, das die Zusammenarbeit zwischen autonomen Gemeinschaften, der Zentralregierung und digitalen Plattformen fördert.

Zusammenfassung

Die Ventanilla Única für Zeit- und Ferienvermietungen in Europa ist eine EU-Initiative zur Harmonisierung und Vereinfachung von Vorschriften. Sie bietet Gastgebern eine zentrale Plattform für die Registrierung und Einhaltung von Vorschriften, fördert die Transparenz und die Steuererhebung und unterstützt einen fairen Markt. In Spanien trägt das System dazu bei, das Tourismusmanagement zu verbessern und illegale Vermietungen zu bekämpfen.

Besondere Vorschriften für Unterkünfte in Wohnungseigentümergemeinschaften

Als Eigentümer einer Immobilie in einer Wohnanlage mit Wohnungseigentümergemeinschaft in der Autonomen Gemeinschaft Valencia, die Sie an Touristen vermieten möchten, müssen Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, die im Gesetzesdekret 9/2024 vom 2. August des Consell festgelegt sind:

1. Antrag auf Erteilung einer Lizenz für die touristische Vermietung

Sie müssen bei der Generalitat Valenciana eine Genehmigung beantragen. Dazu benötigen Sie eine kommunale Bescheinigung, die bestätigt, dass Ihre Immobilie für die touristische Vermietung geeignet ist (städtebauliche Verträglichkeitsbescheinigung). Ihre Immobilie muss bestimmte Anforderungen an Hygiene, Komfort und Sicherheit erfüllen.

2. Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft

Für Anträge, die nach dem 2. August 2024 gestellt werden, ist eine Erklärung der Wohnungseigentümergemeinschaft erforderlich, dass touristische Vermietungen zulässig sind. Für bestehende Situationen ist dies nicht erforderlich.

Geltungsdauer und Erneuerung der Lizenz

Die Mietgenehmigung ist fünf Jahre lang gültig und muss danach erneuert werden. Bei der Erneuerung müssen Sie erneut die kommunale Bescheinigung über die touristische Verträglichkeit beantragen und eine Erklärung vorlegen, dass der Hauseigentümerverband die touristische Vermietung erlaubt.

4. Verbot von Schlüsselkästen

Es ist verboten, Schlüsselkästen auf öffentlichen Straßen oder in den Gemeinschaftsbereichen der Gebäude aufzustellen. Sie sind verpflichtet, die Mieter bei ihrer Ankunft persönlich zu begrüßen.

5. Maximale Mietdauer

Touristische Vermietungen sind auf Aufenthalte von bis zu 10 Tagen beschränkt. Bei längeren Aufenthalten gelten die Vermietungen als saisonal und es gelten andere Regeln.

6. Übertragung des Eigentums

Wenn die Immobilie verkauft wird, muss der neue Eigentümer eine neue Mietgenehmigung beantragen. Die bestehende Lizenz ist nicht übertragbar.

7. Mindestanforderungen an die Unterkunft

  • Ein Evakuierungsplan an der Eingangstür.
  • Steckdosen in allen Zimmern.
  • Warmwasserversorgung.
  • Eine voll ausgestattete Küche.
  • Heizung zumindest im Wohn-/Esszimmer.
  • Internetanschluss (es sei denn, es gibt in der Gegend keinen Empfang).
  • Ein Erste-Hilfe-Kasten.
  • Detaillierte Informationen über das nächstgelegene medizinische Zentrum.

8. Einhaltung der kommunalen Vorschriften

Die Gemeinden sind befugt, zusätzliche Vorschriften und Beschränkungen für touristische Vermietungen zu erlassen. Daher ist es wichtig, die örtlichen Vorschriften in Ihrer Gemeinde zu kennen.

Für einen vollständigen Überblick über die rechtlichen Anforderungen und Verfahren empfehle ich Ihnen, das Gesetzesdekret 9/2024 des Consell vom 2. August zu konsultieren und sich gegebenenfalls rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie alle Verpflichtungen für die touristische Vermietung in der Autonomen Gemeinschaft Valencia einhalten.


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