Ferien Informationen über


Sonderregelung für Buchungen, die nach dem 8-Feb-2021 und vor dem 15-Junio-2022 getätigt werden

Lassen Sie sich von Covid 19 nicht von Ihren Urlaubsplänen abbringen!

Wir tun unser Bestes, um Ihnen bei der Buchung Ihrer Ferienunterkunft so viel Sicherheit wie möglich zu geben. Deshalb haben wir für die Saisons 2021 und 2022 eine Sonderregelung getroffen.

 

  1. Wenn Sie bei uns buchen, können Sie als zusätzlichen Service unsere Reise- und Stornoversicherung wählen. Die Stornoversicherung deckt auch durch Covid-19 verursachte Krankheiten ab. Wenn Sie also Ihren Urlaub nicht genießen können, weil eine oder mehrere Personen in Ihrer Familie aufgrund von Covid-19 erkrankt sind, deckt die Versicherung Ihren Urlaub ab.
  2. Für alle Buchungen von Ferienunterkünften im Jahr 2021und 2022 haben wir die Anzahlung im Vergleich zur normalen Anzahlung in anderen Jahren halbiert.
  3. Wenn Sie Ihre Buchung aufgrund einer staatlich auferlegten Covid-19-Reisebeschränkung in Ihrem Wohnsitzland oder dem Land, in dem sich die Ferienunterkunft befindet, stornieren müssen, können Sie dies bis zu 30 Tage vor der Ankunft kostenlos tun. Die gezahlten Beträge werden dann vollständig zurückerstattet.
  4. Für den Fall, dass die Reiseeinschränkungen 30 Tage vor dem Anreisedatum nicht bekannt waren und sich herausstellt, dass Sie aufgrund der unter Punkt 3 genannten Reiseeinschränkungen nicht reisen können, erhalten Sie einen Gutschein über die bereits bezahlte Mietsumme. Diesen Gutschein können Sie für eine Buchung zu einem anderen Termin und/oder eine Unterkunft Ihrer Wahl verwenden.
Wichtige Informationen.

Im Falle einer Stornierung gemäß den oben genannten Bestimmungen müssen Sie Belege vorlegen, wie z. B. ein ärztliches Attest und/oder Unterlagen, die eine Reisebeschränkung nachweisen.
Gesundheitstests, die für Reisen erforderlich sein können, fallen nicht unter die oben genannten Reisebeschränkungen.
Erstattungen schließen immer die Kosten für die Reiseversicherung aus.

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